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    Verbrennen von Materialien im Freien
    Allgemein

    Verbrennen von Materialien im Freien

    Verbrennen von Materialien im Freien Im Bundesgesetz über das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen (Bundesluftreinhaltegesetz) wurde eine Regelung über das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen getroffen. Ziel dieses

    04. April 2016

    Verbrennen von Materialien im Freien

    Im Bundesgesetz über das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen (Bundesluftreinhaltegesetz) wurde eine Regelung über das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen getroffen. Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhaltung der natürlichen Zusammensetzung der Luft.

    Gemäß § 3 ist das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten.

    Zu diesem Verbot zählt auch das Verbrennen von PFLANZLICHEN ABFÄLLEN AUS HAUS UND GARTEN.

    Bei Nichteinhaltung kann eine Geldstrafe bis zu 3.630,- € eingehoben werden.

    Dokumente

    Hier werden die Dokumente ergänzt.