
Verordnung
VBl. PL Nr. 6/2024 Gemäß § 13 Abs. 2 NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016) erlässt die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten folgende Verordnung Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten als Katastrophenschutzbehörde stellt fest, dass aufgrund der Hochwassersituation, den weiter…
VBl. PL Nr. 6/2024
Gemäß § 13 Abs. 2 NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016) erlässt die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten folgende
Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten als Katastrophenschutzbehörde stellt fest, dass aufgrund der Hochwassersituation, den weiter steigenden Pegeln sämtlicher Fließgewässer sowie weiter anhaltenden Niederschlägen, welche auch massive und unvorhersehbare Hangwässer verursachen, ab 15.09.2024 im gesamten Verwaltungsbezirk St. Pölten eine Katastrophe vorliegt.
Diese Verordnung ist in geeigneter Weise, wie etwa im Rundfunk bzw. Fernsehen, Amtstafel, Internet oder Megaphon kundzumachen. Diese Verordnung tritt mit dem Aushang an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten in Kraft.
Für den Bezirkshauptmann
Mag. G l a n z e r

Dokumente
Hier werden die Dokumente ergänzt.
