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    VBl. PL Nr. 6/2024 Gemäß § 13 Abs. 2 NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016) erlässt die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten folgende Verordnung Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten als Katastrophenschutzbehörde stellt fest, dass aufgrund der Hochwassersituation, den weiter…

    15. September 2024
    Marktgemeinde Wölbling

    VBl. PL Nr. 6/2024

    Gemäß § 13 Abs. 2 NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016) erlässt die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten folgende

    Verordnung

    Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten als Katastrophenschutzbehörde stellt fest, dass aufgrund der Hochwassersituation, den weiter steigenden Pegeln sämtlicher Fließgewässer sowie weiter anhaltenden Niederschlägen, welche auch massive und unvorhersehbare Hangwässer verursachen, ab 15.09.2024 im gesamten Verwaltungsbezirk St. Pölten eine Katastrophe vorliegt.

    Diese Verordnung ist in geeigneter Weise, wie etwa im Rundfunk bzw. Fernsehen, Amtstafel, Internet oder Megaphon kundzumachen. Diese Verordnung tritt mit dem Aushang an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten in Kraft.

    Für den Bezirkshauptmann

    Mag. G l a n z e r

    Dokumente

    Hier werden die Dokumente ergänzt.